Am 11. September 2020 wurde die Gesetzesverordnung vom 3. September 2020 Nr. 116 veröffentlicht, die die EU-Richtlinie 2018/851 über Abfälle und die Richtlinie (EU) 2018/852 über Verpackungen und Verpackungsabfälle umsetzt.
Insbesondere die Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe c) des Dekrets hat Änderungen an Absatz 5 der Artikel 219 des Gesetzesdekrets Nr. 152 vom 3. April 2006 (und spätere Aktualisierungen und Änderungen) „Verordnungen über Umweltangelegenheiten“ zum Thema „Informationskriterien für Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen“ vorgenommen, das die Bestimmungen der Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 94/62/EG umsetzt und jetzt verstärkt.
In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und um unsere Tätigkeit dem Umweltschutz gegenüber zu bestätigen, stellt das Unternehmen alle Informationen für die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter Verpackungen zur Verfügung.
Wir bitten alle unsere Kunden, diese Hinweise vollständig einzuhalten, und empfehlen in jedem Fall, das von Ihrer Gemeinde bereitgestellte spezifische Verfahren zu überprüfen.
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